Leitung

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Örtliche Bauaufsicht


Die örtliche Bauaufsicht übernimmt die Koordination der beauftragten Leistungen und kontrolliert vor Ort die Einhaltung der geforderten Kriterien an Qualität, Termine und Kosten. Damit erhält der Bauherr Sicherheit das seine Wünsche und Vorstellungen korrekt, zur rechten Zeit und im gewünschten Kostenrahmen umgesetzt werden.

Ausschreibung


Durch die Ausschreibung der Leistungen, unterteilt in verschiedene Gewerke, regelt der Auftraggeber gemeinsam mit dem Ausschreiber in welcher Qualität, Menge und in welchem Zeitraum die Leistung gewünscht ist. Durch den Erhalt von vergleichbaren Angeboten und der Erstellung von Preisspiegeln werden die besten Angebote herausgefiltert, die Leistung vertraglich fixiert und der Auftraggeber erhält genaue Angaben über die für ihn entstehenden Kosten.

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BauKG


Im BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz BGBl. I Nr. 37/1999) sowie in § 8 ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994) wir die Koordination von Bauarbeiten geregelt.

Durch die Planung der Arbeissicherheit, der Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan), der Erstellung der Vorankündigung für das Arbeitsinspektoriat, laufende Überwachung zur Einhaltung der SiGe-Maßnahmen vor Ort sowie die Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten soll vor Baubeginn durch den Planungskoordinator, sowie während der Bauphase durch den Baustellenkoordinator die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz erhöht werden.

Projektleitung


Bei jedem Projekt, abhängig von dessen Größe, übernimmt der Projektleiter die Aufgabe der Einbeziehung von Behörden und Anrainern, koordiniert als Schnittstelle die Abläufe zwischen Auftraggeber und den Auftragnehmern, organisiert die einzelnen Arbeitsabläufe, insbesondere wenn mehrere Unternehmen an dem Arbeitsablauf beteiligt sind, und sorgt für einen reibungslosen Ablauf auf der Baustelle, damit eine qualitäts- und termingerechte Ausführung erreicht wird.

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